Nachhaltiges Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen
EU-Ecolabel
​
Das EU-Umweltzeichen wurde 1992 von der Europäischen Kommission als einheitliche Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen im europäischen Markt eingeführt, die laut Vergabestellen geringere Umweltauswirkungen und Gesundheitsbelastung haben als vergleichbare Produkte.
​
KRITERIEN
​
Für die einheitliche Kennzeichnung wird der gesamte Lebenszyklus des Produktes berücksichtig. Folgende Umweltaspekte werden unter anderem herangezogen: der Energieverbrauch, Wasser- und Luftverschmutzung, Abfall, nachhaltige Forstwirtschaft sowie Langlebigkeit und Wiederverwendbarkeit.
Die Erarbeitung der Vergaberichtlinien erfolgt vom Ausschuss für das Umweltzeichen der EU (AUEU) auf Grundlage wissenschaftlicher Studien und Beratungen.
​
ANTRAG UND VERGABE
​
Das EU-Umweltzeichen ist ein freiwilliges System. Hersteller, Importeure und Einzelhändler können das Etikett für ihre Produkte/Dienstleistungen, welche allen Umwelt- und Gebrauchstauglickeitskriteren entsprechen müssen, bei der zuständigen nationalen Stelle beantragen, welches den Antrag prüft. Nach positiver Prüfung aller Anforderungen wird ein Vertrag mit dem Zeichennehmer zur Nutzung des EU-Umweltzeichens geschlossen.
​
PRODUKTE
​
Zurzeit existieren 24 Produktgruppen wie z.B.:
- Innen- und Außenfarben und - lacke
- harte Bodenbeläge wie z.B. Fliesen
- Bodenbeläge auf Holz-, Kork- oder Bambusbasis
​
​
WEITERFÜHRENDE LINKS:
​
https://ec.europa.eu/environment/ecolabel
https://www.umweltzeichen.at/de/ecolabel
https://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Umweltzeichen