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EU-Ecolabel

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Das EU-Umweltzeichen wurde 1992 von der Europäischen Kommission als einheitliche Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen im europäischen Markt eingeführt, die laut Vergabestellen geringere Umweltauswirkungen und Gesundheitsbelastung haben als vergleichbare Produkte.

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KRITERIEN

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Für die einheitliche Kennzeichnung wird der gesamte Lebenszyklus des Produktes berücksichtig. Folgende Umweltaspekte werden unter anderem herangezogen: der Energieverbrauch, Wasser- und Luftverschmutzung, Abfall, nachhaltige Forstwirtschaft sowie Langlebigkeit und Wiederverwendbarkeit.

Die Erarbeitung der Vergaberichtlinien erfolgt vom Ausschuss für das Umweltzeichen der EU (AUEU) auf Grundlage wissenschaftlicher Studien und Beratungen.

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ANTRAG UND VERGABE

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Das EU-Umweltzeichen ist ein freiwilliges System. Hersteller, Importeure und Einzelhändler können das Etikett für ihre Produkte/Dienstleistungen, welche allen Umwelt- und Gebrauchstauglickeitskriteren entsprechen müssen, bei der zuständigen nationalen Stelle beantragen, welches den Antrag prüft. Nach positiver Prüfung aller Anforderungen wird ein Vertrag mit dem Zeichennehmer zur Nutzung des EU-Umweltzeichens geschlossen.

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PRODUKTE

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Zurzeit existieren 24 Produktgruppen wie z.B.:

- Innen- und Außenfarben und - lacke
- harte Bodenbeläge wie z.B. Fliesen
- Bodenbeläge auf Holz-, Kork- oder Bambusbasis

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WEITERFÜHRENDE LINKS:

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https://ec.europa.eu/environment/ecolabel

https://eu-ecolabel.de

https://www.umweltzeichen.at/de/ecolabel

https://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Umweltzeichen

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